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RadRedaktion – Studentische Kooperation mit der HdM
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zwei Radfahrer:innen fahren im Dunkeln auf einer Straße im Wald in entgegengesetzer Richtung. Beide sind durch die Fahrradlichter und reflektierenden Accessoires gut im Dunkeln zu erkennen.

Dein Beitrag zur Verkehrssicherheit

Dein Bei­trag zur Ver­kehrs­si­cher­heit

 

1. Fahr­rad­ausstat­tung

Du machst Dich mor­gens auf den Weg zur Arbeit. Die Sonne lugt hin­ter den Wol­ken her­vor und Du holst den Draht­esel aus der Garage. Heute bist Du früh dran. Ab und zu ist ein kur­zer Sicher­heits-Check vor der Fahrt sinn­voll – die zusätz­li­chen Minu­ten an die­sem ent­spann­ten Mor­gen eig­nen sich dafür per­fekt. Unser Schau­bild unten zeigt Dir die wich­tigste Ausstat­tung und hilft Dir, Dein Rad ver­kehrs­si­cher zu machen.

Unser Rad­Che­cker Nico zeigt Dir im Rad­T­u­to­rial auf You­Tube, wie Du Dein Rad in Ord­nung hältst: Rad­T­U­TO­RI­ALs Folge 4: Wie bringe ich mein Fahr­rad wie­der in Schuss?

 

2. Helm

Vor Beginn Dei­ner Fahrt soll­test Du eines nicht ver­ges­sen: Dei­nen Helm. Er ist ein wich­ti­ger Schutz für Dich und kann bei einem Unfall Dein Leben ret­ten. Für einen opti­ma­len Schutz soll­test Du fol­gende Punkte berück­sich­ti­gen: Achte dar­auf, dass Dein Helm mit der Prüf­norm EN 1078 bzw. 1080 (Kin­der­helme) und dem CE-Zei­chen gekenn­zeich­net ist. Tau­sche Dei­nen Helm aus, bevor er ver­schlis­sen ist – und ersetze ihn nach Unfäl­len oder Beschä­di­gun­gen sofort.

 

3. Die rich­tige Fahr­bahn

Wenn Du Dei­nen Arbeits­weg mit dem Rad antrittst, soll­test Du immer dort fah­ren, wo es Dir am sichers­ten erscheint. Dabei gibt es ein paar Regeln: Rad­wege, die mit einem blauen Ver­kehrs­schild gekenn­zeich­net sind, musst Du immer benut­zen. Diese Benut­zungs­pflicht gilt nicht, wenn der Weg nicht befahr­bar ist, bei­spiels­weise auf­grund von Hin­der­nis­sen. Ist kein Rad­weg vor­han­den, darfst Du die Straße nut­zen. Auf Geh­we­gen ist das Rad­fah­ren für Per­so­nen ab zehn Jah­ren ver­bo­ten. Kin­der bis zum ach­ten Lebens­jahr müs­sen auf dem Geh­weg fah­ren. Bist Du mit einem Kind unter­wegs, das jün­ger ist als acht Jahre, darfst Du als Auf­sichts­per­son eben­falls den Geh­weg nut­zen.

Auf Dei­nem Weg zur Arbeit triffst Du an der Ampel eine Kol­le­gin, die auch mit dem Rad unter­wegs ist. Ihr unter­hal­tet Euch und setzt Euren Weg neben­ein­an­der fort. Auf der Straße ist das kein Pro­blem, solange Ihr den Ver­kehr nicht behin­dert. Auf Fahr­rad­s­tra­ßen dürft Ihr gene­rell zu zweit neben­ein­an­der fah­ren.

 

4. Der tote Win­kel

Du bist nun voll in Fahrt, aber Ach­tung – ver­liere andere Ver­kehrs­teil­neh­mende nicht aus dem Blick! Rechts­ab­bie­gende Fahr­zeuge stel­len eine Gefahr für Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer dar, da sie sich im toten Win­kel des Fahr­zeugs auf­hal­ten kön­nen. Um Dich sicht­bar zu machen, soll­test Du an Kreu­zun­gen ent­we­der deut­lich vor oder mit aus­rei­chend Abstand rechts hin­ter dem Fahr­zeug war­ten. Bei unüber­sicht­li­chen Ver­kehrs­si­tua­ti­o­nen ist es bes­ser, auf das eigene Vor­recht zu ver­zich­ten, als einen Unfall zu ris­kie­ren – Vor­sicht ist in die­sem Fall bes­ser als Nach­sicht.

 

5. Auf­merk­sam sein

Du fährst eng an einem par­ken­den Auto vor­bei? Bedenke, dass sich jeder­zeit die Fahrer­tür öff­nen könnte! Pas­siere das Auto des­halb mit ange­mes­se­ner Geschwin­dig­keit und aus­rei­chend Abstand. Denn zu den häu­figs­ten Unfall­si­tua­ti­o­nen mit einem Fahr­rad zäh­len plötz­lich auf­ge­ris­sene Fahr­zeug­tü­ren. In den Nie­der­lan­den wurde eine cle­vere Maß­nahme gegen das „Doo­ring“ ent­wi­ckelt: Beim soge­nann­ten „Hol­län­di­schen Griff“ öff­nen Fah­re­rin­nen und Fah­rer die Tür ihres Autos mit der rech­ten Hand, was eine Kör­per­dre­hung erfor­dert und sie dazu zwingt, einen Schul­ter­blick zu machen. Diese ein­fa­che, aber effek­tive Methode ver­hin­dert Unfälle und schützt Per­so­nen auf dem Fahr­rad vor Ver­let­zun­gen.

 

6. Alko­hol­grenz­werte

Nach der Arbeit ent­schei­dest Du Dich, mit Dei­nen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen zu einem Bier­gar­ten zu fah­ren. Ein paar Fei­er­abend­biere spä­ter möch­test Du Dich wie­der auf das Rad schwin­gen? Das ist eine schlechte Idee: Schon ein Pro­mil­le­wert von 0,3 kann zu Strafe und Haf­tung füh­ren, wenn beim Rad­fah­ren durch Alko­ho­l­ein­fluss Feh­ler pas­sie­ren. Ab einem Pro­mil­le­wert von 1,6 begehst Du auch ohne erkenn­bare Fahrun­si­cher­heit eine Straf­tat. Also lie­ber schie­ben oder auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel umstei­gen.

Rad­Checks und Rad­Ser­vice-Punkte:

Kom­mu­nen, Ver­eine und Unter­neh­men kön­nen diese zwei von der Initia­tive Rad­KUL­TUR geför­der­ten Ser­vice-Ange­bote buchen: Rad­Ser­vice-Punkte wer­den öffent­lich zugäng­lich auf­ge­stellt und bie­ten das nötige Werk­zeug, um das Fahr­rad selbst zu war­ten. Beim kos­ten­lo­sen Rad­Check – einer Art mobi­len Fahr­rad­werk­statt – prü­fen Fahr­rad-Pro­fis einen Tag lang Räder und brin­gen sie auf Vor­der­mann.
Finde die kos­ten­lo­sen Rad­Ser­vice-Punkte und Rad­Checks auf der inter­ak­ti­ven Karte.

 

Celine Jörns & Lisa Ponse