Menü
Einfach Radfahren – aber sicher
RadKULTUR Baden-WürttembergLogo RadKultur Baden-Württemberg
Fahrradfahrer bei Nacht auf dem Rad

Sehen und gesehen werden

Gut beleuch­tet mit dem Rad durch den Win­ter

 

In der dunk­len Jah­res­zeit ist eine funk­tio­nie­rende Beleuch­tung am Fahr­rad essen­ti­ell. Licht und Reflek­to­ren erhö­hen die eigene Sicht und dar­über hin­aus die eigene Sicher­heit. Mit einer guten Lichtausstat­tung und hel­ler Klei­dung kann man den kur­zen Tagen ent­spannt ent­ge­gen­ra­deln. Die Initia­tive Rad­KUL­TUR gibt Tipps für die Licht-Inspek­tion.  

Andere Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen bzw. Ver­kehrs­teil­neh­mer, wie etwa Auto-, Bus- oder LKW-Fah­re­rin­nen und Fah­rer, erken­nen Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer ohne Licht oft erst im aller­letz­ten Moment. Des­halb müs­sen Fahr­rä­der, die am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men, laut StVZO, Para­graf 67, über eine aus­rei­chende Beleuch­tung ver­fü­gen. Als Rad­fah­re­rin bzw. Rad­fah­rer hat man dann zudem selbst eine viel bes­sere Sicht. Auf einer gut aus­ge­leuch­te­ten Stre­cke wer­den Fuß­gän­ge­rin­nen und Fuß­gän­ger, Schlag­lö­cher oder Hin­der­nisse auf dem Weg recht­zei­tig erkannt.

Das Licht über­prü­fen

Um auch die dunkle Jah­res­zeit auf dem Sat­tel geni­e­ßen zu kön­nen, muss daher die Fahr­rad­be­leuch­tung ein­wand­frei funk­tio­nie­ren und sollte vor jeder Fahrt kurz über­prüft wer­den: Genau acht Stel­len am Fahr­rad soll­ten im Dun­keln leuch­ten. Das geschieht einer­seits aktiv durch LEDs, Glüh- oder Halo­gen­lam­pen, ande­rer­seits pas­siv durch reflek­tie­rende Flä­chen, die auf­leuch­ten, wenn sie ange­strahlt wer­den. Beim Licht-Check ist es sinn­voll, das Rad von vorne nach hin­ten abzu­ge­hen, um keine Leucht­stelle zu ver­ges­sen.

Check­liste für den Licht-Check

 

1. Front­schein­wer­fer: Für den Betrieb des Front­schein­wer­fers und der Schluss­leuchte sind neben der Licht­ma­schine, dem soge­nann­ten Dynamo, auch Bat­te­rie und Akku zuge­las­sen. Die Nenn­span­nung der Ener­gie­quelle muss dabei ver­träg­lich mit der Span­nung der ver­wen­de­ten akti­ven licht­tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen sein. Der Fach­han­del bie­tet hierzu kom­pe­tente Bera­tung. Ein Test­lauf mit dre­hen­den Rädern und ange­leg­tem Dynamo zeigt, ob die Lam­pen funk­tio­nie­ren.  

 

2. Wei­ßer Fron­t­re­flek­tor: Einige Front­schein­wer­fer haben bereits Reflek­to­ren inte­griert. Ist dies nicht der Fall, sollte ein zusätz­li­cher Reflek­tor ange­bracht wer­den.  

 

3. und 4. Reflek­to­ren am Vor­der- und Hin­ter­rad: Es gilt, an Vor­der- und Hin­ter­rad je zwei gelbe Spei­chen­rück­strah­ler oder weiß reflek­tie­ren­des Mate­rial an der Spei­che anzu­brin­gen, sodass die seit­li­che Sicht­bar­keit gewähr­leis­tet ist.  

 

5. Reflek­to­ren an den Peda­len: An den Peda­len sind gelbe Reflek­to­ren, jeweils nach vorne und nach hin­ten wir­kend vor­ge­schrie­ben.  

 

6. Rück­licht: Das Rück­licht sollte min­des­tens 25 Zen­ti­me­ter über dem Boden und ide­a­le­r­weise am Gepäck­trä­ger ange­bracht sein.  

 

7. Roter Rück­strah­ler: Neben dem Rück­licht am Gepäck­trä­ger sollte noch ein roter Rück­strah­ler am Schutz­blech mon­tiert sein. Moderne LED-Leuch­ten ver­fü­gen zusätz­lich über eine Stand­licht­funk­tion. Diese ist zwar laut Gesetz in Deut­sch­land noch keine Pflicht, erhöht aber die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr.

 

Fahr­rad­fah­re­rin­nen und Fahr­rad­fah­rer, die mit Anhän­ger unter­wegs sind, müs­sen auch die­sen mit einer funk­ti­ons­tüch­ti­gen Licht­an­lage ausstat­ten. Ver­deckt der Anhän­ger den roten Rück­strah­ler muss das Fahr­rad zusätz­lich mit einer Schluss­leuchte ver­se­hen wer­den.

Die­je­ni­gen, die dunkle Abschnitte auf ihrer Rad­stre­cke pas­sie­ren, kön­nen zusätz­li­che Fahr­si­cher­heit durch eine Helm­leuchte gewin­nen. Diese bringt genau dort Licht, wohin das Auge schaut. So kann man mit einem schnel­len Sei­ten­blick auch Fuß­gän­ge­rin­nen und Fuß­gän­ger oder Hunde bes­ser aus­ma­chen.

 

Titelbild: © www.abus.de | pd-f

Teile diesen Beitrag!