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Einfach Radfahren – aber sicher
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Doppelt hält besser: Fahrrad (ver)sichern

 Der eine hat auf dem Floh­markt ein Schnäpp­chen gemacht, der andere hat den Preis eines Gebraucht­wa­gens bezahlt. Fahr­rä­der gibt es in vie­len Preis­klas­sen, je nach Aus­füh­rung. Für lange Freude am Fahr­rad lohnt es sich in jedem Fall, die­ses gut zu sichern und unter Umstän­den sogar zu ver­si­chern. Ins­be­son­dere dann, wenn es ein täg­li­cher Beglei­ter ist.

Wer im All­tag mit dem Fahr­rad mobil ist, tut sei­ner Gesund­heit etwas Gutes und schützt gleich­zei­tig die Umwelt. Beim Ein­kau­fen oder bei der Arbeit, möchte man aber auch sein Fahr­rad gut geschützt wis­sen. Die ein­fachste und gleich­zei­tig wir­kungs­vollste Maß­nahme, sein Fahr­rad sicher abzu­stel­len, ist ein Fahr­rad­schloss. Dar­über hin­aus hilft eine Fahr­r­ad­ver­si­che­rung.

Sicher ange­schlos­sen

Jedes Schloss kann grund­sätz­lich auf­ge­bro­chen wer­den – doch je län­ger Schlös­ser die­sem Ver­such stand­hal­ten, desto siche­rer sind sie. Denn Fahr­r­ad­diebe möch­ten vor allem eines: schnell und unge­se­hen ver­schwin­den. Fahr­rä­der soll­ten daher immer mit Rah­men und Rädern an feste Gegen­stände ange­schlos­sen wer­den. Außer­dem ist ein guter Ort zum Ab-schlie­ßen bei Dun­kel­heit beleuch­tet und wird poten­ti­ell regel­mä­ßig von Per­so­nen besucht.

Was ein zuver­läs­si­ges Schloss kos­ten sollte

Ein gutes Fahr­rad­schloss sollte sicher, sta­bil und gleich­zei­tig hand­lich, leicht und hoch­wer­tig sein. Einen Hin­weis auf die Qua­li­tät und Sicher­heit eines Schlos­ses gibt der Preis. In der Pra­xis zeigt sich, dass preis­werte Schlös­ser häu­fig kaum eine abschre­ckende Wir­kung haben. Als Faust­re­gel für den Preis eines Schlos­ses gilt: Ein guter Dieb­stahl­s­chutz sollte fünf bis zehn Pro­zent des Neu­prei­ses des Fahr­rads kos­ten, um einen ange­mes­se­nen Schutz zu bie­ten.

Bügel­sch­lös­ser sind eine gute, Schnell­span­ner eine schlechte Wahl

Die Art des Schlos­ses lässt Rück­sch­lüsse auf die Auf­bruch-Sicher­heit zu. Kabel-, Spi­ral­ka­bel und Rah­mensch­lös­ser eig­nen sich häu­fig nicht als allei­ni­ger Schutz und soll­ten daher als Zweit­schloss oder Weg­fahr­sper­ren ein­ge­setzt wer­den – bei­spiels­weise bei einem kur­zen Halt an einer Eis­diele. Pan­zer­ka­bel, -ket­ten und Falt­sch­lös­ser hin­ge­gen bie­ten einen soli­den Schutz vor Dieb­stahl, sind leicht zu ver­stauen und schlie­ßen ein Fahr­rad fle­xi­bel auch an Stra­ßen­la­ter­nen und Bäume. In Pro­dukt­tests sind Bügel­sch­lös­ser regel­mä­ßig ganz weit vorne dabei. Die sta­bi­len Stahl­bü­gel erwie­sen sich etwa bei der Stif­tung Waren­test bereits mehr­fach als beson­ders wider­stands­fä­hig und sind daher immer eine gute Wahl.

Pend­le­rin­nen und Pend­ler, die zum Bei­spiel jeden Tag mit dem Fahr­rad von der Haus­tür zum Bahn­hof fah­ren, ihr Rad dort anschlie­ßen, um dann mit der Bahn zur Arbeit zu fah­ren, soll­ten ihr Rad also immer an einem fes­ten Gegen­stand befes­ti­gen – zum Bei­spiel mit einem sta­bi­len Bügel­schloss – und auf Schnell­span­ner ver­zich­ten. Denn bei häu­fi­gem Par­ken im öffent­li­chen Raum emp­fiehlt es sich, Schnell­span­ner an Sät­teln und Rän­dern durch Schrau­ben zu erset­zen, die Spe­zi­al­werk­zeug erfor­der­lich machen. So wird auch dem Dieb­stahl von ein­zel­nen Fahr­rad­t­ei­len vor­ge­beugt.

Fahr­rad­sch­lös­ser blei­ben die wir­kungs­vollste Maß­nahme, um sein Fahr­rad gegen Dieb­stahl zu sichern

Bild­quelle: www.pd-f.de / Kay Tkat­zik

Ein Bügel­schloss ist immer eine sichere Wahl.

Bild­quelle: www.pd-f.de / Mathias Kutt

Prüf­sie­gel bie­ten Ori­en­tie­rung

Um Ori­en­tie­rung zu geben, wie sich ein Schloss gegen­über äuße­rer Gewalt­ein­wir­kung behaup­tet, haben viele nam­hafte Her­stel­ler ihre Schlös­ser in Sicher­heits­s­tu­fen ein­ge­teilt. Ein ein­heit­li­ches Sys­tem, das den direk­ten Ver­gleich zwi­schen den Pro­duk­ten ver­schie­de­ner Fabri­kan­ten ermög­licht, gibt es nicht. Sehr viel wich­ti­ger ist, beim Kauf daher auf Pro­dukt­tests, bei­spiels­weise durch die Stif­tung Waren­test, und auf unab­hän­gige Zer­ti­fi­zie­run­gen durch den Ver­ein „All­ge­mei­ner Deut­scher Fahr­rad-Club“ (ADFC) sowie die VdS Scha­den­ver­hü­tung GmbH zu ach­ten. Die Prüf­sie­gel bei­der Orga­ni­sa­ti­o­nen auf dem Fahr­rad­schloss sind häu­fig sogar eine Vor­aus­set­zung für den wir­kungs­vol­len Abschluss einer Fahr­r­ad­ver­si­che­rung.

Ver­si­chern, aber rich­tig

Ver­ur­sacht man mit sei­nem Fahr­rad einen Scha­den am Eigen­tum Drit­ter, ist das durch die pri­vate Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Gegen Dieb­stahl sind die Fahr­rä­der in der Regel zu einem fest­ge­leg­ten Pro­zent­satz durch die Haus­rat­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert. Jedoch nur dann, wenn das Fahr­rad aus einer ver­schlos­se­nen Garage oder einem Kel­ler ent­wen­det wird. Soll das Fahr­rad auch unter­wegs gegen Beschä­di­gung durch Dritte oder Dieb­stahl geschützt sein, muss grund­sätz­lich eine geson­derte Fahr­r­ad­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer-den. Diese lohnt sich in der Regel für Fahr­rä­der, die mehr als 1.000 Euro gekos­tet haben. Rad­le­rin­nen und Rad­ler kön­nen sie als eigen­stän­dige oder auch als Zusatz­ver­si­che­rung im Rah­men der beste­hen­den Haus­rat­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Dabei ist wich­tig dar­auf zu ach­ten, wel­che Schä­den (bei­spiels­weise der Dieb­stahl von Fahr­rad­t­ei­len) und in wel­cher Höhe (bei­spiels­weise mit Selbst­be­tei­li­gung) die Ver­si­che­rung abdeckt.

Ein­deu­tig iden­ti­fi­ziert

Wer eine Ver­si­che­rung abschlie­ßen möchte, muss über Doku­mente zu dem Zwei­rad ver­fü­gen, aus denen der Her­stel­ler, die Marke und die Rah­men­num­mer her­vor­ge­hen. Dies kann eine Ori­gi­nal­rech­nung sein, oder bes­ser: ein poli­zei­li­cher Fahr­rad­pass. Denn die­ser hilft im Fall des Fal­les dabei, gestoh­lene Räder zwei­fels­frei zu iden­ti­fi­zie­ren, den Täter zu über­füh­ren und den recht­mä­ßi­gen Eigen­tü­mer aus­fin­dig zu machen. Neben Infor­ma­ti­o­nen zum Besit­zer und den Daten zum Fahr­rad ist dort auch der Fahr­rad­code hin­ter­legt. Dabei han­delt es sich um einen fäl­schungs­si­cher ange­brach­ten, mehr­stel­li­gen Zah­len­code, der Behör­den ohne Daten­bank­re­cher­che ver­läss­li­che Aus­kunft über die Adresse des Besit­zers gibt. Die Codie­rung des Fahr­rads über­neh­men Fahr­rad­händ­ler, der ADFC und die Poli­zei.

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